29.11.2021
Aus- und Weiterbildung – Rückforderung von Kosten durch den Dienstgeber
Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst bzw. vorzeitig abgebrochen oder beendet, sind Aus- und Weiterbildungskosten unter gewissen Voraussetzungen dem Dienstgeber rückzuerstatten. Einen Überblick finden Sie in der Beilage Rückerstattung Aus- und Weiterbildungskosten.
Diese Dienstrechtsinformation finden Sie auch im Bereich Service und Hilfestellung | Hilfestellung.
Unterlagen zum Download
Rückerstattung Aus- und Weiterbildungskosten 18.11.2021 (PDF, 126 KB)