Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
15.06.2018

Sonderurlaub für Unwetteropfer und HelferInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Aufgrund der aktuellen Unwetterkatastrophe im südlichen Niederösterreich und den damit verbundenen Dienstverhinderungen gilt für alle Niederösterreichischen Landesbediensteten folgende Sonderurlaubsregelung:  

Alle Kolleginnen und Kollegen, die auf Grund der Unwetterkatastrophe nicht den Dienst antreten können/konnten, bei privaten Hilfseinsätzen agieren/agierten oder sich als Mitglieder von Hilfsorganisationen an den Katastrophenschutz- und Hilfsarbeiten beteiligen/beteiligten, bekommen Sonderurlaub im unten angeführten Ausmaß.  

Neben dem geltenden Erlass „Urlaub, Dienstfreistellung“, der regelt, dass für Einsätze zur Lebens- oder Umweltrettung im Rahmen von Großschadensereignissen oder Katastrophen (z.B. Hochwasser) durch Mitglieder von Einsatzorganisationen (Rettung,…) bis zu 3 Tagen von der Dienststellenleitung gewährt werden können, gilt - speziell für das aktuelle Ereignis - Folgendes:  

  • Privat betroffene Unwetteropfer und Bedienstete, die privaten Hilfseinsatz leisten/leisteten erhalten bis zu 5 Tagen Sonderurlaub
  • Mitglieder von Hilfsorganisationen erhalten bis zu 8 Tagen Sonderurlaub 

Der Antrag auf Sonderurlaub hat über den Dienstweg zu erfolgen und kann durch die Dienststellenleitung gewährt werden. Als Nachweis der Mitwirkung an Hilfseinsätzen bzw. der Notwendigkeit des Einsatzes in eigener Sache ist in der Regel die Glaubhaftmachung ausreichend. 

Diese Regelung wurde in kurzer sozialpartnerschaftlicher Art und Weise mit unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner vereinbart und soll die so schwer getroffene Bevölkerung unterstützen sowie auch unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen in ihrer verzweifelten Lage Erleichterung bringen.