Hilfestellung
Wegweiser für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im NÖ Landesdienst
Der Wegweiser für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im NÖ Landesdienst bietet einen Überblick über jene Punkte, die für einen guten Start wichtig sind.
Wir haben folgende Themenfelder in dieser Broschüre zusammengefasst:
• Ihre Interessensvertretung
• Allgemeines Dienstrecht
• Versicherung
• Besoldung
• Sozialleistungen
• Urlaub, Sonderurlaub, Pflegefreistellung
• Arbeitszeit
• Meldepflicht
• Krankheit
• Schwangerschaft
• Unsere Kontaktdaten
Unterlagen zum Download
Wegweiser für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im NÖ Landesdienst 07.02.2024 (PDF, 223 KB)
Bezugsabrechnung online
Ihre Bezugsabrechnung können Sie unter https://ma-portal.noe.gv.at elektronisch abrufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mittels Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte registriert sind. Die Freischaltung für die elektronische Signatur können Sie in den Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften, in Finanzämtern, bei der NÖ Gebietskrankenkasse, über Finanz Online bzw. in den Kliniken über die Registration Officer vornehmen lassen. Damit ist eine eindeutige Personenidentifizierung möglich und das Abrufen Ihrer Bezugsabrechnung bestmöglich geschützt.
Die Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur ist kostenlos. Sie ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift für Bürger/innen im Internet und einer handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Dabei dient das Mobiltelefon als virtueller Ausweis. Die Handy-Signatur erlaubt einen einfachen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft. Dies sind z.B.:
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Online Amtswege (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug)
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Elektronisches Postamt: Bürgerinnen/Bürger bekommen (Behörden-)Post sicher elektronisch zugestellt
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PDF signieren
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Datentresor
Detaillierte Informationen zum Thema Handysignatur können über www.handy-signatur.at abgerufen werden. Mit der Handysignatur bzw. Bürgerkarte können mittlerweile auch weitere Onlineanwendungen, wie z. B. Amtswege genutzt werden.
Nähere Informationen zur Anmeldung bzw. zum Einstieg auf das Portal https://ma-portal.noe.gv.at finden Sie in der Anleitung.
Unterlagen zum Umstieg auf ID-Austria
Informationen ID Austria (PDF, 140 KB)
Handlungsanleitung (PDF, 248 KB)
Option | Umstieg in das NÖ Landes-Bedienstetengesetz
Das NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG) trat mit 1. Juli 2006 in Kraft. Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt in den Landesdienst eingetreten sein und einen Dienstvertrag nach dem Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) bzw. der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) haben, ist auch weiterhin ein Umstieg möglich. Auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Landesgesundheitsagentur und den Servicegesellschaften ist eine Option unter gewissen Voraussetzungen von Interesse.
Zunächst empfehlen wir einen Bezugsvergleich, welche finanziellen Unterschiede die beiden Dienstrechte bieten. Weist dieser Vergleich einen Mehrbezug auf, sollten vor der Entscheidung auch die dienstrechtlichen Unterschiede durchdacht werden. Wir haben die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst.
Unterlagen zum Download
Option - Umstieg in das NÖ Landes-Bedienstetengesetz 16.01.2023 (PDF, 145 KB)
Pensionsberatung
Beamtinnen und Beamte:
Der Zentralbetriebsrat bietet öffentlich-rechtlich Bediensteten (Beamtinnen und Beamten) eine Beratung für eine Planung des Ruhestandes an. Dzt. sind detaillierte Beratungen bis zu den Jahrgängen 1965 möglich. Kollegin Helga Ruzicka (DW 10046) berät Sie bzw. übermittelt Ihnen gerne eine Vollmacht für die Berechnung.
Vertragsbedienstete:
Wir unterstützen gerne bei einer Abfrage Ihrer pensionsrelevanten Daten in der Pensionsversicherungsanstalt und der wesentlichen Stichtage im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses. Eine Vollmacht für eine derartige Abfrage erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Betriebsrat.
Lebensphasenorientiertes Arbeiten
Die Lebenssituation von Bediensteten kann sich durch unterschiedliche Begebenheiten wie z. B. Elternschaft oder Pflege von Angehörigen verändern. Diese Veränderungen führen auch im Berufsleben zu spezifische Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsleben. Daher wurde ein Projekt auf Initiative des ZBR zum Thema „lebensphasenorientierte Arbeiten“ im Rahmen des "LEBEN-Modells" (Lebensphasenorientierte Beschäftigungsmöglichkeiten in Niederösterreich) gestartet.
Das "LEBEN-Modell" ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die unterschiedlichen Lebensphasen berücksichtigt und auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in jeder Phase eingeht. Durch gezielte Programme und Informationen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei bestmöglich unterstützt werden.
Dabei wird im Wesentlichen in folgende Lebensphasen unterschieden:
- Während der Ausbildungsphase ist eine bestmögliche Unterstützung der beruflichen Entwicklung sowie Vermittlung der notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten erforderlich.
- Im Berufseinstieg liegt der Fokus darauf, den Start der beruflichen Laufbahn bestmöglich zu gestalten, vor allem hinsichtlich der Unterstützung bei der Karriereentwicklung und einem erfolgreichen und nachhaltigen Ankommen im Unternehmen.
- Während der Familienphase (Elternschaft und Familie) stehen Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der sozialen Teilhabe im Mittelpunkt.
- Die Phase der Gesundheitserhaltung ist während des gesamten Berufslebens von großer Bedeutung, wobei flexible Dienstformen und unterstützende betriebliche Gesundheitsmaßnahmen zentrale Schwerpunkte darstellen.
- Im Hinblick auf das altersgerechte Arbeiten wird besonderer Wert auf die Schaffung von Arbeitsbedingungen gelegt, die den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe ihrer Karriere gerecht werden. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung von Arbeitszeiten oder die Förderung von lebenslangem Lernen.
- Im Rahmen der Ausstiegsphase und dem Übergang in die Pension bzw. den Ruhestand geht es um die Berücksichtigung der Vielfalt des Generationenmixes und sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Lebensabschnitt individuell gestalten können. Dabei ist auch auf einen entsprechenden Wissenstransfer zu achten.
Unterlagen zum Download
Informationshandbuch Familienphase (PDF, 889 KB)
Dienstrecht
Dienstrechtsnovelle 2021
In der Sitzung des NÖ Landtages am 1. Juli 2021 wurden u.a. Novellen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG), der Dienstpragmatik der NÖ Landesbeamten 1972 (DPL 1972) und des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G) beschlossen. Die wesentlichen Punkte haben wir in der beiliegenden Dienstrechtsinformation dargestellt.
Unterlagen zum Download
ZBR Dienstrechtsnovelle 31082021 (PDF, 162 KB)
Novelle NÖ LGA-G LGBI 54 2021 (PDF, 358 KB)
Novelle NÖ LBG DPL 1972 LVBG LGBI 52 2021 (PDF, 392 KB)
Dienstverhinderung durch Krankheit und deren Auswirkung
Worauf Sie im Fall einer Erkrankung aus dienstrechtlicher Sicht zu achten haben, haben wir in der Unterlage Dienstverhinderung Krankheit und deren Auswirkungen im Überblick dargestellt.
Unterlagen zum Download
Dienstverhinderung Krankheit und deren Auswirkungen 23.02.2024 (PDF, 140 KB)
Erholungsurlaub und Abgeltung
Erholung ist ein wesentlicher Punkt, der zwischen den Diensten, an Wochenenden, aber auch im Urlaub von Bedeutung ist.
Welche gesetzlichen Grundlagen in den Dienstrechten definiert sind, wie es mit dem Verbrauch, dem Verfall, dem Ausmaß und der Urlaubsabgeltung bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses aussieht, werden in der Dienstrechtsinformation Erholungsurlaub und Abgeltung näher beleuchtet.
Unterlagen zum Download
Erholungsurlaub und Abgeltung 15.04.2024 (PDF, 147 KB)
Freistellungen zur Pflege und Betreuung
Pflege und Betreuung stellen einen wesentlichen Bestandteil unserer täglichen beruflichen Arbeit dar. Auch im privaten Umfeld kann die Notwendigkeit einer Pflege bzw. Betreuung eintreten. Welche gesetzlichen Möglichkeiten einer Freistellung vorgesehen sind, werden in der Unterlage Freistellungen zur Pflege und Betreuung näher dargestellt.
Unterlagen zum Download
Freistellungen zur Pflege und Betreuung 28.08.2024 (PDF, 141 KB)
Übersicht Pflegefreistellung 16.05.2023 (PDF, 80 KB)
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit ist ein Modell, dass Bediensteten die Möglichkeit bieten soll, nach längerer Erkrankung wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit befristet reduziert. Als Ausgleich für die damit verbundene Gehaltsreduktion erhalten Vertragsbedienstete ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenversicherung. Vollbeschäftigte Beamtinnen und Beamte erhalten 75 % Bezugsfortzahlung bei einer Dienstleistung von 50 %.
Unterlagen zum Download
Wiedereingliederungsteilzeit 05.04.2024 (PDF, 125 KB)
Auflösung eines Dienstverhältnisses
Ein Dienstverhältnis kann auf unterschiedliche Arten durch den Dienstgeber, aber auch durch Dienstnehmer/innen beendet werden. Die Unterlage Auflösung eines Dienstverhältnisses gibt dazu einen Überblick.
Unterlagen zum Download
Auflösung eines Dienstverhältnisses 03.02.2024 (PDF, 182 KB)
Aus- und Weiterbildung - Rückforderung von Kosten durch den Dienstgeber
Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst bzw. vorzeitig abgebrochen oder beendet, sind Aus- und Weiterbildungskosten unter gewissen Voraussetzungen dem Dienstgeber rückzuerstatten. Einen Überblick finden Sie in der Beilage Rückerstattung Aus- und Weiterbildungskosten.
Unterlagen zum Download
Rückerstattung Aus- und Weiterbildungskosten 23.01.2024 (PDF, 126 KB)
Altersteilzeit
Vertragsbedienstete haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, ab einem definierten Lebensalter das Beschäftigungsausmaß zu reduzieren. Wird eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen, so ergeben sich dadurch verschiedene Vorteile. So wird z. B. die Hälfte der Reduzierung vom AMS gefördert, die Pensionsbeiträge aber weiter auf Grundlage der vorherigen Beschäftigung entrichtet. Die näheren Details finden Sie in in den Unterlagen zum Download.
Unterlagen zum Download
Altersteilzeit 11.10.2024 (PDF, 71 KB)
Antrag Altersteilzeit 25.09.2024 (Word, 102 KB)
Sabbatical l Minisabbatical l Alterssabbatical
Bedienstete, die zumindest 5 Jahre ununterbrochen beschäftigt sind, können auf Antrag während einer definierten Rahmenzeit Freiphasen in Anspruch nehmen.
Drei Modelle sind möglich:
- Sabbatical: Rahmenzeit zwischen 2 und 5 Jahren, Freistellung in der Dauer eines Jahres
- Minisabbatical; Rahmenzeit von 4 bis 12 Monaten mit möglicher Freistellung von 2 bis 8 Monaten
- Alterssabbatical: Rahmenzeit von 2 bis 10 Jahre, Freiphase zwischen einem halben und 5 Jahren (in Halbjahresschritten). Abschluss nur unmittelbar vor Antritt der Alterspension möglich.
Die näheren Details finden Sie in den Unterlagen zum Download.
Unterlagen zum Download
Sabbatical Minisabbatical Alterssabbatical (PDF, 131 KB)
Antrag Sabbatical (Freijahr) (DOC, 48 KB)
Antrag Minisabbatical (DOC, 53 KB)
Antrag Alterssabbatical (DOC, 55 KB)
Jubiläumsbelohnung l Jubiläumsfreistellung
Bediensteten gebührt unter gewissen Voraussetzungen eine Jubiläumsbelohnung, wenn sie eine Dienstzeit von 25, 30 bzw. 40 Jahren vollenden. Die detaillierten Regelungen bzw. auch die Möglichkeit diese in Freizeit umzuwandeln haben wir in den nachfolgenden Unterlagen zusammengefasst.
Unterlagen zum Download
Jubiläumsbelohnung l Jubiläumsfreistellung 23.01.2024 (PDF, 132 KB)