24.08.2022
Altersteilzeit
Vertragsbedienstete haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, ab einem definierten Lebensalter das Beschäftigungsausmaß zu reduzieren. Wird eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen, so ergeben sich dadurch verschiedene Vorteile. So wird z. B. die Hälfte der Reduzierung vom AMS gefördert, die Pensionsbeiträge aber weiter auf Grundlage der vorherigen Beschäftigung entrichtet. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Service und Hilfestellung | Dienstrecht.