Antworten aus dem Dienstrecht
Im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis treten immer wieder Fragen auf, die auch von allgemeinem Interesse sind. Wir möchten daher auf einige Fragen an dieser Stelle eingehen.
Kann während der Altersteilzeit auch Pflegekarenz bzw. Familienhospizkarenz in Anspruch genommen werden?
Ja, im Gesetz ist ein Rechtsanspruch auf diese Formen abgebildet. Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Pension (bei Vertragsbediensteten) bzw. den Ruhegenuss (bei Beamt/inn/en) empfehlen wir eine zusätzliche Abklärung im Anlassfall.
Ist ein Dienstantritt beim Sterbefall während der Familienhospizkarenz sofort erforderlich?
Wir haben diesbezüglich mit der Abteilung Personalangelegenheiten B folgende Festlegung getroffen: Der Dienstantritt soll innerhalb einer Woche erfolgen.
Gibt es hinsichtlich der Registrierung für Gesundheitsberufe schon eine Entscheidung betreffend einer Beendigung eines Dienstverhältnisses?
Ja, eine Beamtin wurde mangels Vorliegen einer Registrierung entlassen.
Gibt es im Hinblick auf die Neuregelung der Befristungen bei Neueintritten auch eine Festlegung, wie mit laufenden Dienstverhältnissen umgegangen wird?
Ja, auch bei laufenden Dienstverhältnissen wird sinngemäß vorgegangen. Wichtig ist, dass Anträge auf ein unbefristetes Dienstverhältnis (ausgenommen bei Vertretungstätigkeiten) von der Dienststelle eingeleitet werden. Die Personalabteilung wird laufende Befristungen nicht aktiv durcharbeiten, aber auf Antrag der Dienststelle hier die gleiche Entscheidungspraxis anwenden.