Information des Vorsitzenden
Gottfried Feiertag, MSc
ArbeitnehmerInnenveranlagung 2021 Pauschalregelungen für Homeoffice
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ab der ArbeitnehmerInnenveranlagung 2021 kann unter gewissen Voraussetzungen nun auch ein Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden.
Pro Arbeitstag, der in Homeoffice verbracht wird, werden pauschal 3,00 Euro als Werbungskosten anerkannt, sofern seitens des Dienstgebers keine Zuwendungen unter diesem Titel erfolgt sind. Dies ist bei uns nicht der Fall, somit kann der Tageshöchstsatz von 3,00 Euro für maximal 100 Tage im Jahr geltend gemacht werden und reduziert somit die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Mit diesen pauschalen Werbungskosten sind die Kosten für das Arbeitszimmer, z. B. Strom, Heizung, anteilige Miete und digitale Arbeitsmittel (Internet, Telefon, Computer) abgedeckt.
Für ergonomisch geeignetes Mobiliar (z. B. Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung) können auch Kosten von bis zu 300,00 Euro abgesetzt werden, sofern mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet wurde.
Die Anzahl der Homeoffice-Tage ist seit heuer am Jahreslohnzettel (L16) verpflichtend auszuweisen. Als Homeoffice-Tage gelten jene Tage, an denen die gesamte Dienstleistung eines Kalendertages im Homeoffice erbracht wurde. Die Definition wurde in NIZZA/PILO hinterlegt und über die Darstellung der Dienste mit dem Kürzel (HO) ausgewiesen. Die Daten werden monatlich per eigens dafür eingerichteter Schnittstelle in die Lohnverrechnung übernommen und in weiterer Folge am Jahreslohnzettel (L16) ausgewiesen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter
Oesterreich.gv.at | Steuerliche Homeoffice-Regelungen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Steuerliche-Homeoffice-Regelungen.html
Bundesministerium für Finanzen | häufig gestellte Fragen zur Homeoffice-Pauschale
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html
Bundesministerium für Finanzen | Steuerbuch (umfassende Informationen)
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html
Arbeiterkammer | Steuerliche Regelungen bei Homeoffice
https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona
Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden 23.02.2022 (PDF, 83 KB)