11.06.2024

Einspringdienste - Antragstellung für Pauschalabgeltung ab 17.06.2024 wieder verfügbar

In unserem Artikel vom 19. April 2024 haben wir darüber informiert, dass die Verhandlungen über die rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für Einspringdienste für Teilzeitkräfte abgeschlossen sind und eine Antragstellung ab sofort möglich ist.

Im Rahmen der automatisiert berechneten Pauschalangebote ist dienstgeberseitig ein Fehler unterlaufen, der nun identifiziert und behoben wird.

Eine Beantragung der rückwirkenden Aufrollung für den Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 ist via NIZZA ab 17.06.2024 wieder möglich. Ein Antrag auf pauschale Abgeltung ist in jedem Fall zu stellen, auch wenn dieser bereits gestellt wurde.

Aufgrund der Verzögerung wird zusätzlich die Frist für die Beantragung bis 31.10.2024 verlängert.

Damit sollte ein Abschluss der Thematik bis Jahresende möglich sein.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel vom 19. April 2024.