Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
22.11.2018

Familienbonus Plus

Berücksichtigung auch direkt über die Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, mit der die steuerliche Belastung für Familien reduziert werden soll. Die Entlastung kann bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr betragen. Nähere Details können dem beigefügten Folder entnommen werden. 

Um den Familienbonus Plus geltend machen zu können, bestehen auch hier zwei Möglichkeiten:  

  • über die Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt 
  • ab Jänner 2019 über die Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung (Personalabteilung) mit sofortiger Begünstigung dieses Steuervorteils 

Das entsprechende Formular E 30 zur Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen bzw. in den Finanzämtern zu finden.