13.04.2021
Freistellungen zur Pflege und Betreuung
Pflege und Betreuung stellen einen wesentlichen Bestandteil unserer täglichen beruflichen Arbeit dar. Auch im privaten Umfeld kann die Notwendigkeit einer Pflege bzw. Betreuung eintreten. Welche gesetzlichen Möglichkeiten einer Freistellung vorgesehen sind, werden in Dienstrechtsinformation Freistellung zur Pflege und Betreuung näher dargestellt.
Unterlagen zum Download
Freistellungen zur Pflege und Betreuung 08.04.2021 (PDF, 113 KB)