Höherversicherung – ein Instrument zur Erhöhung der Pension
Was ist die Höherversicherung?
Bei der Höherversicherung handelt es sich um Beiträge, die der Dienstgeber bzw. auch Sie selbst an die Pensionsversicherungsanstalt überweisen können, um Ihre Pension zu erhöhen.
Welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich?
Sollten Sie unkündbar gestellt bzw. einem Unkündbaren gleichgestellt sein, können Ihnen Beiträge zu dieser Höherversicherung unter folgenden Voraussetzungen ersetzt werden:
- Sie sind Bedienstete/r auf Grundlage des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG)
- Vollendung des 45. Lebensjahres
- Landesdienstzeit von mindestens 15 Jahren
- eine in den letzten zwei Jahren auf mindestens „Durchschnitt“ lautende Dienstbeschreibung
Hinweis:
Sie erhalten eine Information über den Betriebsrat, sofern die ersten drei Punkte erfüllt sind.
Liegen in weiterer Folge ein positiver Bescheid der Pensionsversicherung und eine auf „Durchschnitt“ lautende Dienstbeschreibung vor, so wird mit 1. Jänner bzw. 1. Juli für die Dauer von 120 Monaten ein Ersatzbetrag für die Höherversicherung geleistet. Höherversicherungsbeiträge führen zur Gewährung eines Erhöhungsbetrages, eines sogenannten „besonderen Steigerungsbetrages”, zur monatlichen Pension. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus.
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt Höherversicherung.
Unterlagen zum Download
Infoblatt Höherversicherung (PDF, 255 KB)
Antrag Höherversicherung (DOC, 63 KB)