29.01.2021

Praxisnahe Lösung für die Tragepflicht von Masken erzielt

Mit der Resolution des Zentralbetriebsrates vom 19. November 2020 haben wir eine praxisnahe Lösung für die Tragepflicht von Masken eingefordert.

Nach mehreren Gesprächsrunden konnten wir nun folgende Regelung erzielen:
Nach 3 Stunden ist ein Abnehmen der Masken durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Die Dienststellenleitungen bzw. Personalstellen wurden von der Personalservice GmbH dahingehend informiert:
„Der kürzlich seitens Sozialpartner abgeschlossene Generalkollektivvertrag findet in den NÖ Gesundheitsbetrieben sinngemäß Anwendung. Gemäß 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vom 21.01.2021 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darf der Betreiber einer bettenführenden Krankenanstalt Mitarbeiter nur einlassen, wenn die Mitarbeiter bei Kontakt mit Patienten durchgehend eine Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA), eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder jeweils eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen. Zusätzlich bestehende weitere (über den Patientenkontakt hinausgehende) betriebsorganisatorische Verpflichtungen zum Tragen von Schutzmasken werden dadurch nicht berührt.

Der Generalkollektivvertrag sieht zur Entlastung der Bediensteten, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zum Tragen einer Maske verpflichtet sind vor, dass diesen durch geeignete arbeitsorganisatorische Maßnahmen, jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen ist. Die Regelung des Kollektivvertrags versteht sich dabei als Pause von der Maske, nicht als zusätzliche Arbeitspause. Die Ausgestaltung der Maskenpause hat durch die jeweilige Dienststelle unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, zu erfolgen.

Diese Dienstanweisung ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.“

Somit konnten wir auch bei diesem Themenkreis für unsere Kollegenschaft eine Verbesserung erwirken.

Ihr Zentralbetriebsrat