Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
02.09.2024

Rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für Einspringdienste für Teilzeitkräfte noch für kurze Zeit möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben bereits über die Verhandlungsergebnisse zum Thema Aufrollung der Einspringdienste informiert und dass eine rückwirkende Aufrollung für den Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 möglich ist.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass diese rückwirkende Aufrollung im Rahmen einer pauschalen Abgeltung bis 31. Oktober 2024 bzw. eine individuelle Aufrollung bis 30. September 2024 beantragt werden kann.

Beide Varianten können über NIZZA abgewickelt werden. Für karenzierte Kolleginnen und Kollegen ist eine Antragseinbringung ebenfalls über NIZZA mittels ID-Austria möglich, bei ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen ist eine Antragstellung über die letzte Dienststelle möglich. Weitere Informationen sind dem Schreiben „Einspringdienste | nächster Schritt: rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für den Zeitraum 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 beginnt“ vom 16. April 2024 zu entnehmen.

Sollten Sie daher noch keinen Antrag eingebracht haben, würden wir Ihnen eine zeitnahe Einbringung empfehlen, damit Sie sich auch den Anspruch über den gesetzlich festgelegte Aufrollungszeitraum von bis zu 3 Jahren sichern können.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Einspringdienste 30.08.2024 (PDF, 269 KB)