Termine im Büro des Zentralbetriebsrates
Ab 18. Mai 2020 wird der Betrieb im Amt der NÖ Landesregierung wieder stufenweise hochgefahren. Wir ersuchen, auch weiterhin primär telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung zu treten.
Aufgrund der derzeitigen Situation gelten bei Terminen bzw. Sitzungen im Amt der NÖ Landesregierung folgende Verhaltensregeln:
Die Landhausgarage ist wieder uneingeschränkt gegen Gebühr benutzbar. Das Betreten von Gebäuden ist dzt. nur nach Terminvereinbarung möglich. In den einzelnen Häusern und bei Besprechungen besteht die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen (auch am Gang, in Gemeinschaftsanlagen, in Stiegenhäusern etc.). Aufzüge sind soweit möglich gar nicht oder nur einzeln zu benützen.
Aufgrund der Abstandsregelungen und der eingeschränkten räumlichen Ressourcen ersuchen wir, auf Begleitpersonen zu verzichten, sofern diese nicht unbedingt erforderlich sind.
Wir ersuchen, etwaige Einladungen zu Sitzungen oder Terminbestätigungen mitzunehmen und erforderlichenfalls vorzuweisen. Während der Sitzungen oder bei persönlichen Gesprächen ist zusätzlich auf die Einhaltung einer nötigen Distanz von zumindest 1,5 Metern zu achten. Auch hier gilt es, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ebenso wird ersucht, auf ausreichende Händedesinfektion zu achten. Waschmöglichkeiten bestehen in den Sanitärräumen bzw. auch durch zusätzliche Desinfektionsspender.
Sollten erste Anzeichen von Atemwegserkrankungen (z.B. „Schnupfen-Symptome“ etc.) auftreten, ersuchen wir um Verständigung und um Fernbleiben und Terminabsage.
Wir danken für Ihr Verständnis.