Information des Vorsitzenden
Gottfried Feiertag, MSc
11.04.2022
Verhandlung abgeschlossen - Zulagennachzahlung aufgrund Absonderung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein weiterer Punkt in den Verhandlungen zwischen dem Zentralbetriebsrat, der GÖD Gesundheitsgewerkschaft NÖ und der Landesgesundheitsagentur, konnte positiv abgeschlossen werden. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass auch bei einer durch Covid-19 verursachten Absonderung ein Anspruch auf Abgeltung von Zulagen besteht. Wir haben nun vereinbart, dass eine Auszahlung von Amts wegen erfolgen wird und keine Anträge erforderlich sind.
Folgende Anspruchskriterien sind für eine Auszahlung maßgeblich:
- Beschäftigung nach dem Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) oder der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972)
Im NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG) ergibt sich kein Handlungsbedarf, nachdem hier keine derartigen Zulagen vorliegen. - Kontaktperson oder Absonderung aufgrund einer eigenen Infektion mit SARS-CoV-2 (somit unabhängig von einem Kontakt am Arbeitsplatz)
- Einstellung der Zulagen für die Dauer der Absonderung oder Erkrankung
Die Auszahlung der eingestellten Zulagen wird mit den Bezugsabrechnungen mit Wirksamkeit vom 15. April bzw. 1. Mai 2022 erfolgen.
Unterlagen zum Download
Zulagennachzahlung aufgrund Absonderung (PDF, 228 KB)