20.12.2024

Verhandlungen abgeschlossen | Gehaltsvorschuss für Fahrräder

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Als Zentralbetriebsrat und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst haben wir uns intensiv mit dem Thema „Jobrad“ auseinandergesetzt.

Die Einführung des „Jobrads“ für niederösterreichische Landesbedienstete ist im öffentlichen Dienst unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht mit den Vorteilen umsetzbar, die in der Privatwirtschaft geboten werden. Aktuell bringt dieses Modell keine wesentlichen Vorteile mit sich.

Das Jobrad reduziert

  • das monatliche Bruttogehalt und infolge auch
  • die Pension,
  • die Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse sowie
  • die Überstundenentschädigung.

Darüber hinaus ist eine Voraussetzung des Jobrades im öffentlichen Dienst die dienstliche Verwendung. Der Weg vom Wohnort zum Dienstort gilt aktuell nicht als eine derartige Verwendung und würde auch steuerlich zu Nachteilen führen sowie eine Bewertung als Sachbezug mit sich bringen.

Aus unserer Sicht ergeben sich unter den aktuellen Bestimmungen mehr Nach- als Vorteile und aus diesen Gründen wird das Modell „Jobrad“ derzeit in der NÖ Landesgesundheitsagentur nicht angeboten. Nach einem Termin der GÖD Gesundheitsgewerkschaft mit dem Finanzministerium steht nun auch der Dienstgeber im Austausch mit dem Ministerium, um eine Lösung zu erarbeiten, die das „Jobrad“ auch für den öffentlichen Dienst attraktiv und praktikabel gestalten könnte.

Um die nachhaltige Mobilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dennoch zu unterstützen, besteht nun die Möglichkeit, unbürokratisch einen Gehaltsvorschuss für den privaten Kauf von Fahrrädern zu beantragen.


Gehaltsvorschuss für Fahrräder

Mit der Dienstgeberseite haben wir erfolgreich einen Gehaltsvorschuss für privat gekaufte Fahrräder ausverhandelt. Die Gewährung dieses Gehaltsvorschusses ist unbürokratisch und erleichtert nicht nur die Finanzierung des Wunschfahrrades, sondern lässt auch völlige Freiheit bei der Auswahl des Fahrrades. Zudem beinhaltet unsere Lösung keinen verpflichtenden Versicherungsschutz, wie er etwa beim klassischen Jobrad-Modell vorgeschrieben ist.

Ab sofort kann somit erstmalig ein Gehaltsvorschuss für Fahrräder beantragt werden.

Dazu gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Höchstausmaß des Gehaltsvorschusses: € 1.000,-
  • rückzahlbar mit bis zu 50 Raten zu je € 20,-
  • rückwirkende Gewährung für gekaufte Räder, wenn der Antrag spätestens nach
  • Rechnungsdatum eingebracht wird. keine Beschränkung auf bestimmte Fahrradmodelle – die Wahl des Fahrrads trifft der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin individuell
  • Weitere allgemeine Informationen zum Thema „Gehaltsvorschuss“ finden Sie in unserer Broschüre „Dienstrecht“ ab Seite 45. Link zur Broschüre: www.zbr.or.at\service und hilfestellung\broschüren


Hinweis für Gewerkschaftsmitglieder

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bietet Vergünstigungen bei mehreren Unternehmen an, bei denen Sie als Mitglied zusätzlich sparen können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Betriebsrat bzw. auf der Homepage der GÖD: https://www.goed.at/goed-vorteile.


Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l Gehaltsvorschuss für Fahrräder (PDF, 108 KB)