Information des Vorsitzenden
Gottfried Feiertag, MSc
Verhandlungen abgeschlossen | OP-Assistenz - höhere Besoldung bei Mehrfachverwendung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bereits vor Monaten haben wir darauf hingewiesen, dass OP-Assistentinnen und OP-Assistenten vielfach auch in anderen Bereichen verwendet werden und dies keine Selbstverständlichkeit sei. Als ersten Schritt haben wir vor einigen Wochen die Möglichkeit geschaffen, dass bei Abschluss der Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz eine Zuordnung in die NOG 6 erfolgen kann.
Als nächsten Schritt haben wir nach intensiven Verhandlungen mit unserem Sozialpartner vereinbart, dass im Falle von Mehrfachverwendungen in der Besoldung neu auch ein höheres Gehalt möglich ist. Wird neben der Tätigkeit als OP-Assistentin bzw. OP-Assistent insbesondere eine Tätigkeit als Gips-, Röntgen-, Labor-, Obduktions-, Desinfektions- oder Ordinationsassistentin bzw. –assistent ausgeübt, so ist auch eine Besoldung in der Höhe der NOG 6 vorgesehen.
Wir bedanken uns bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, mit der wir diese Regelung nun finalisieren konnten.
Unterlagen zum Download
Information des Vorsitzenden l OP-Assistenz - höhere Besoldung bei Mehrfachverwendung (PDF, 291 KB)