Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
17.09.2019

Verhandlungserfolg | Ruhepause während der Dienstzeit – Umsetzung ab 2021

Seit mehreren Monaten wurde mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung sowie der Ruhepause während der Dienstzeit verhandelt.

Wir können nun darüber informieren, dass diese Verhandlungen positiv abgeschlossen werden konnten und eine Umsetzung ab dem Jahr 2021 geplant ist.

Die Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes sehen bei einer Gesamtdauer der Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vor, dass die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von 30 Minuten zu unterbrechen ist. Die Formulierung „Unterbrechung“ bedeutet daher eine unbezahlte Ruhepause. Das Dienstrecht regelt, dass bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen ist. Allerdings findet diese Bestimmung auf Bedienstete, die in Betrieben (Gesundheits- und Pflegezentren) beschäftigt sind, keine Anwendung.

Die Vereinbarung mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sieht nunmehr vor, dass ab dem Jahr 2021 in Kombination mit der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung für alle Bediensteten auch die Ruhepause dahingehend geregelt wird. Es wird klargestellt, dass die Ruhepause bei einer Gesamtdauer der Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden als Arbeitszeit gerechnet wird.

Wir bedanken uns bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und den Verhandlungspartnern, dass dieses Thema, dass uns seit der Übernahme von Spitälern beschäftigt, nun endlich zu einem positiven Abschluss gebracht werden kann.