Information des Vorsitzenden
Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
Verteilung der Wochenarbeitszeit im Normaldienst Ausweitung der bisherigen Regelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
im vergangenen Jahr sind bereits einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Landhauses in das Gebäude der Landesgesundheitsagentur übersiedelt, regionale Geschäftsführungen aufgebaut und Servicegesellschaften ins Leben gerufen worden. Bereits im Vorfeld beschäftigten sich verschiedene Arbeitsgruppen
u. a. mit Themen wie der erforderlichen Umstellungen im Bereich der Informationstechnologie, der Arbeitsplatz- und Parkplatzsituation, aber auch der Zusammenführung der Zeiterfassungssysteme Interflex und NIZZA. In den Systemen NIZZA und PILO wird bislang die tägliche Sollarbeitszeit bei Bediensteten, die sich im Normaldienst befinden, mit einem Fünftel der wöchentlichen Sollarbeitszeit automatisch festgelegt. Dies bedeutet, dass im Regelfall 8 Stunden pro Arbeitstag bei Vollbeschäftigung bzw. bei Teilbeschäftigung das aliquote Ausmaß hinterlegt ist. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen bei Teilzeitbeschäftigten nach Mutterschutzgesetz und bei Angestellten nach dem Apothekergesetz.
Auf gemeinsame Initiative des Zentralbetriebsrates, des Betriebsrates der LGA-Zentrale und der Abteilung Personal & Organisation konnte nun folgende Regelung vereinbart werden:
Grundsätzlich gilt die Fünftel-Regelung gemäß jährlicher Aussendung „Jahresarbeitszeit“. D. h. die Werktage werden auch weiterhin mit einem Fünftel der Wochenarbeitszeit bewertet (z. B. Montag bis Freitag 8 Stunden bei Vollbeschäftigung).
Neu ist, dass auf Antrag der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters die festgelegte regelmäßige wöchentliche Soll-Arbeitszeit auf die Wochentage auch anders verteilt werden kann. Dazu bedarf es der Zustimmung der Führungskraft. Eine Abänderung ist einmal pro Kalenderjahr möglich. Diese Regelung war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich des Landhauses bereits vorher möglich und wird nun auf den Bereich der Landesgesundheitsagentur ausgeweitet.
Die Vorteile dieser ausgeweiteten Regelung liegen auf der Hand: durch diese flexiblere und individuelle Gestaltungsmöglichkeit ist eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie möglich.
Wir freuen uns, Ihnen dieses Verhandlungsergebnis präsentieren zu können.