Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
15.06.2018

Entscheidung des OGH - Umziehzeit in den Landeskliniken ist Arbeitszeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Die Feststellungsklage des Zentralbetriebsrates der NÖ Landeskliniken und Landespflegeheime in Kooperation mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wonach Umkleidezeiten beim Anlegen von Bekleidung in Landeskliniken im Hinblick auf hygienische Erfordernisse als Dienstzeit zu werten seien, wurde zu unseren Gunsten entschieden. Die wesentlichen Erkenntnisse:  

„Zusammenfassend sind die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten im vorliegenden Fall primär im Interesse des Dienstgebers gelegene arbeitsleistungsspezifische Tätigkeiten. Sie weisen ein solches Maß an Fremdbestimmung auf, dass es gerechtfertigt ist, sie als Arbeitszeit iSd genannten Bestimmungen zu sehen.“ 

Wir haben dieses Thema heute bei Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner besprochen und sie hat erneut bekräftigt, dass es hier zu einer raschen Lösung und Umsetzung kommen soll. Wir werden daher einen raschen Termin mit allen betroffenen Sozialpartnern einfordern (Abteilung Landeskliniken und Landespflegeheime, NÖ Landeskliniken-Holding, Abteilung Personalangelegenheiten B). Auch wenn diese Entscheidung für die Landeskliniken getroffen wurde, wird das Ergebnis auch Auswirkungen auf die Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren haben.