Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
29.05.2017

Pensionsaufschub

Weniger Beiträge ab 2017 Reduzierung des Pensionsversicherungsbeitrages möglich (VB). 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Seit 1. Jänner 2017 besteht die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Pensionsversicherung um die Hälfte reduzieren zu lassen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Der Anspruch auf Alterspension wäre gegeben, wurde aber noch nicht geltend gemacht.
  • Man befindet sich bereits in der pensionsversicherungsrechtlichen Bonusphase. 

Die Bonusphase erstreckt sich derzeit

  • bei Frauen vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr
  • bei Männern vom vollendeten 65. bis vollendeten 68. Lebensjahr. 

In der Bonusphase werden die Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile auf 50 % der jeweiligen Pensionsversicherungsbeiträge reduziert. Die übrigen 50 % werden von der Pensionsversicherung als Gutschrift auf das Pensionskonto erstattet. 

Wie kann ich diese Regelung geltend machen? 

  • formloser Antrag an die Abteilung Personalangelegenheiten B
  • Beilage: Bestätigung der Pensionsversicherungsanstalt, dass Sie die Voraussetzungen für die Alterspension bereits erreicht haben, diese aber noch nicht angetreten haben und sich in der Bonusphase befinden.