Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
17.01.2019

Sonderurlaub für Unwetteropfer und HelferInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auf Grund der aktuellen Schneelage im südlichen Niederösterreich konnte in sozialpartnerschaftlicher Art und Weise kurzfristig eine Regelung vereinbart werden, die einerseits unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen in ihrer verzweifelten Lage Erleichterung bringen und andererseits die so schwer getroffene Bevölkerung unterstützen soll. Ein großer Dank gilt unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die auch persönlich vor Ort war und sich bei den vielen helfenden Händen – unter ihnen viele Landesbedienstete - bedankte. 

So wird allen Kolleginnen und Kollegen, die auf Grund der Unwetterkatastrophe nicht den Dienst antreten können/konnten, bei privaten Hilfseinsätzen agieren/agierten oder sich als Mitglieder von Hilfsorganisationen an den Katastrophenschutz- und Hilfsarbeiten beteiligen/beteiligten, ein Sonderurlaub in folgendem Ausmaß gewährt:  

  • Privat betroffene Unwetteropfer und Bedienstete, die privaten Hilfseinsatz leisten/leisteten erhalten bis zu 5 Tagen Sonderurlaub
  • Mitglieder von Hilfsorganisationen erhalten bis zu 8 Tagen Sonderurlaub

Der Antrag auf Sonderurlaub hat über den Dienstweg zu erfolgen und kann durch die Dienststellenleitung gewährt werden. Als Nachweis der Mitwirkung an Hilfseinsätzen bzw. der Notwendigkeit des Einsatzes in eigener Sache, ist in der Regel die Glaubhaftmachung ausreichend.