Information des Vorsitzenden

Dipl. KH-BW Peter Maschat, MAS
10.09.2018

Verhandlungserfolg für Pflegebedienstete kürzere Fristen für Vertretungsabgeltung in der Besoldung neu

Zusage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nun umgesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Versprochen – gehalten: Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat im Rahmen des Pflegepakets zugesagt, dass neben der Erhöhung der Nachtdienstvergütung auch die Bezüge der Leitungskräfte in der Pflege erhöht würden. Auch Vertretungen von Leitungskräften in der Pflege sollen rascher eine finanzielle Abgeltung erhalten. Nun wurde auch dieser letzte Punkte ihrer Zusage legistisch umgesetzt und kann ab sofort auch in die Praxis umgesetzt werden.  

Welche Stelle ist zu vertreten, um diese vorzeitige Abgeltung zu erhalten?
Leitende medizinisch-technische Dienste I und II (NOG 12 und 13)
Leitende Hebammen und leitender Pflegedienst (NOG 13)
Leiter/innen der Pflege und Betreuung (NOG 13 – 15) 

Welche Ansprüche entstehen durch die neue Regelung?
War bislang eine durchgehende Vertretungstätigkeit von mehr als 31. Kalendertagen erforderlich, um eine Abgeltung von 50 % auf die zu vertretende Gehaltsklasse zu erhalten, wird ab sofort eine 100 % Abgeltung ab einer 7-tägigen ununterbrochener Vertretungstätigkeit erfolgen. Dies war bislang erst bei einem Einsatz von mehr als 61 Kalendertagen möglich. 

Die Regelung ist vorläufig bis 31. Dezember 2024 befristet. 

Wir bedanken uns bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und unseren Sozialpartnern für die Umsetzung dieser langjährigen Forderung.