Verhandlungen abgeschlossen | Rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für Einspringdienste für Teilzeitkräfte ab sofort möglich
Ab sofort ist eine Antragstellung für eine rückwirkende Abgeltung der Zuschläge für Einspringdienste für den Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis 31. Oktober 2023 möglich.