Information des Vorsitzenden

Gottfried Feiertag, MSc
17.09.2024

Hochwasserkatastrophe 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Unwetter der letzten Tage mit Starkregen und begleitet von starken Windböen haben unser Land in einen Katastrophenzustand versetzt. Menschen, die ihre Existenz verloren haben, die vom Hochwasser massiv in Mitleidenschaft gezogen werden, Einsatzkräfte, die bis an den Rand ihrer Leistungsmöglichkeiten gehen.

Und Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Krise unsere Einrichtungen am Laufen halten. Dafür möchte ich mich von Herzen bei Ihnen bedanken, weil es zeigt, wie wir in diesen Zeiten zusammenhalten und was wir gemeinsam leisten.

Wir haben gestern mit unserem Sozialpartner wieder FAQs zur aktuellen Hochwassersituation ausgearbeitet, um wiederkehrende Fragen dadurch umgehend auch beantworten zu können. Zusätzlich haben wir auch mit unserem Sozialpartner nachstehende Regelung getroffen. Insbesondere bedanke ich mich bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die für den gesamten Landesdienst folgende Regelung kurzfristig ermöglicht hat.

Die Gewährung von Sonderurlauben kann durch die Dienststellenleitung erfolgen, es bedarf keiner zentralen Genehmigung. Dies betrifft:

Einsätze von Mitgliedern von Hilfsorganisationen

Es kann Sonderurlaub für die unbedingt notwendige Zeit bis zum Höchstausmaß von 8 Tagen gewährt werden. Einsätze in der Zeit des Erholungsurlaubes sind auf diesen nicht anzurechnen (diese gelten als Unterbrechung des Erholungsurlaubes).

Privat betroffene Bedienstete und private Hilfseinsätze

Aus Anlass unmittelbarer oder akut bevorstehender Bedrohung oder zur Behebung von Unwetterschäden kann Sonderurlaub für die unbedingt notwendige Zeit, höchstens bis zu 5 Tagen, gewährt werden.

Ich wünsche Ihnen für diese schwierigen Stunden und die nächsten Tage weiterhin viel Kraft und alles Gute.