11.04.2022
Verhandlung abgeschlossen - Zulagennachzahlung aufgrund Absonderung
Ein weiterer Punkt in den Verhandlungen zwischen dem Zentralbetriebsrat, der GÖD Gesundheitsgewerkschaft NÖ und der Landesgesundheitsagentur, konnte positiv abgeschlossen werden. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass auch bei einer durch Covid-19 verursachten Absonderung ein Anspruch auf Abgeltung von Zulagen besteht. Wir haben nun vereinbart, dass eine Auszahlung von Amts wegen erfolgen wird und keine Anträge erforderlich sind.