Entscheidung des OGH - Umziehzeit in den Landeskliniken ist Arbeitszeit
Zusammenfassend sind die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten im vorliegenden Fall primär im Interesse des Dienstgebers gelegene arbeitsleistungsspezifische Tätigkeiten.
Aufgrund der aktuellen Unwetterkatastrophe im südlichen Niederösterreich und den damit verbundenen Dienstverhinderungen gelten für alle NÖ Landesbediensteten eigene Regelungen.