Bildungskarenz - Bildungsteilzeit
Wesentliche Informationen zur Abschaffung
Wesentliche Informationen zur Abschaffung
Wir informieren über aktuelle Übergangsregelungen im Bereich Bildungskarenz bzw. -teilzeit sowie bestehende Alternativen.
Eine Nachfolgeregelung ist im Regierungsprogramm für 2026 geplant.
Der Nationalrat hat beschlossen, das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld mit 31. März 2025 auslaufen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt können Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zwar weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, jedoch entfällt die staatliche Unterstützung durch das Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Zeit.
Für bereits begonnene oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurden Übergangsregelungen verankert.
Dieses Stipendium fördert Ausbildungen in Berufen mit Fachkräftemangel z. B. technische Berufe, MINT1-Fächer, Elementarpädagogik, medizinische Assistenzberufe sowie das Nachholen eines Lehrberufs. Für Ausbildungen, die bis spätestens 31. Dezember 2025 begonnen werden und mindestens drei Monate dauern. Voraussetzungen sind unter anderem mindestens 4 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre und ein höchster Abschluss unter Fachhochschul- bzw. Universitätsniveau.
Weitere Informationen
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium
Dieses ist für Personen, die arbeitslos oder für die Dauer der Ausbildung karenziert sind und eine der nachstehenden Ausbildungen absolvieren:
Ein vorangegangener Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Pflegestipendiums.
Weitere Informationen
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/pflegestipendium
Studierende, die sich vor dem Studium mindestens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000,00 Euro jährlich selbst erhalten haben, gibt es die Möglichkeit der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt. Jedes neu begonnene Studium muss grundsätzlich vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Altersgrenze um maximal 5 Jahre angehoben werden. Ein günstiger Studienerfolg wird hier verlangt.
Weitere Informationen
https://www.stipendium.at/
1 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik