Bezugsabrechnung online
Ihre Bezugsabrechnung können Sie unter https://ma-portal.noe.gv.at elektronisch abrufen. Der Zugang ist mittels elektronischer Identität ID-Austria möglich, damit eine eindeutige Identifizierung sichergestellt ist und die Daten der Anwendung vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Die Freischaltung der elektronischen Signatur ID-Austria können Sie insbesondere in den Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaften, in Finanzämtern, bei der NÖ Gesundheitskasse oder über FinanzOnline vornehmen lassen. Die Aktivierung und Verwendung ist kostenlos. Sie ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift für Bürger/innen im Internet und einer handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt.
Die ID-Austria erlaubt einen einfachen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft. Dies sind z. B.:
- Online Amtswege (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug)
- Elektronisches Postamt: Bürgerinnen/Bürger bekommen (Behörden-)Post sicher elektronisch zugestellt
- PDF signieren
- Datentresor
Detaillierte Informationen zum Thema ID-Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria. Nähere Informationen zur Anmeldung bzw. zum Einstieg auf das Portal https://ma-portal.noe.gv.at finden Sie in der Anleitung.
Hinweis:
Der Bezugsnachweis kann mittlerweile auch über das NIZZA-Webportal bei Einstieg an der Dienststelle ohne ID-Austria abgerufen werden.
Lebensphasenorientiertes Arbeiten
Die Lebenssituation von Bediensteten kann sich durch unterschiedliche Begebenheiten wie z. B. Elternschaft oder Pflege von Angehörigen verändern. Diese Veränderungen führen auch im Berufsleben zu spezifische Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsleben. Daher wurde ein Projekt auf Initiative des ZBR zum Thema „lebensphasenorientierte Arbeiten“ im Rahmen des "LEBEN-Modells" (Lebensphasenorientierte Beschäftigungsmöglichkeiten in Niederösterreich) gestartet.
Das "LEBEN-Modell" ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die unterschiedlichen Lebensphasen berücksichtigt und auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in jeder Phase eingeht. Durch gezielte Programme und Informationen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei bestmöglich unterstützt werden.
Dabei wird im Wesentlichen in folgende Lebensphasen unterschieden:
- Während der Ausbildungsphase ist eine bestmögliche Unterstützung der beruflichen Entwicklung sowie Vermittlung der notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten erforderlich.
- Im Berufseinstieg liegt der Fokus darauf, den Start der beruflichen Laufbahn bestmöglich zu gestalten, vor allem hinsichtlich der Unterstützung bei der Karriereentwicklung und einem erfolgreichen und nachhaltigen Ankommen im Unternehmen.
- Während der Familienphase (Elternschaft und Familie) stehen Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der sozialen Teilhabe im Mittelpunkt.
- Die Phase der Gesundheitserhaltung ist während des gesamten Berufslebens von großer Bedeutung, wobei flexible Dienstformen und unterstützende betriebliche Gesundheitsmaßnahmen zentrale Schwerpunkte darstellen.
- Im Hinblick auf das altersgerechte Arbeiten wird besonderer Wert auf die Schaffung von Arbeitsbedingungen gelegt, die den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe ihrer Karriere gerecht werden. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung von Arbeitszeiten oder die Förderung von lebenslangem Lernen.
- Im Rahmen der Ausstiegsphase und dem Übergang in die Pension bzw. den Ruhestand geht es um die Berücksichtigung der Vielfalt des Generationenmixes und sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Lebensabschnitt individuell gestalten können. Dabei ist auch auf einen entsprechenden Wissenstransfer zu achten.
Option | Umstieg in das NÖ Landes-Bedienstetengesetz
Das NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG) trat mit 1. Juli 2006 in Kraft. Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt in den Landesdienst eingetreten sein und einen Dienstvertrag nach dem Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG) bzw. der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972) haben, ist auch weiterhin ein Umstieg möglich. Auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Landesgesundheitsagentur und den Servicegesellschaften ist eine Option unter gewissen Voraussetzungen von Interesse.
Zunächst empfehlen wir einen Bezugsvergleich, welche finanziellen Unterschiede die beiden Dienstrechte bieten. Weist dieser Vergleich einen Mehrbezug auf, sollten vor der Entscheidung auch die dienstrechtlichen Unterschiede durchdacht werden. Wir haben die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst.
Pensionsberatung
Beamtinnen und Beamte
Der Zentralbetriebsrat bietet öffentlich-rechtlich Bediensteten (Beamtinnen und Beamten) eine Beratung für eine Planung des Ruhestandes an. Dzt. sind detaillierte Beratungen bis zu den Jahrgängen 1965 möglich. Kollegin Helga Ruzicka (DW 10046) berät Sie bzw. übermittelt Ihnen gerne eine Vollmacht für die Berechnung.
Vertragsbedienstete
Wir unterstützen gerne bei einer Abfrage Ihrer pensionsrelevanten Daten in der Pensionsversicherungsanstalt und der wesentlichen Stichtage im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses. Eine Vollmacht für eine derartige Abfrage erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Betriebsrat.
Wegweiser für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im NÖ Landesdienst
Der Wegweiser für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im NÖ Landesdienst bietet einen Überblick über jene Punkte, die für einen guten Start wichtig sind.
Wir haben folgende Themenfelder in dieser Broschüre zusammengefasst:
- Ihre Interessensvertretung
- Allgemeines Dienstrecht
- Versicherung
- Besoldung
- Sozialleistungen
- Urlaub, Sonderurlaub, Pflegefreistellung
- Arbeitszeit
- Meldepflicht
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Unsere Kontaktdaten
Dienstrecht - im Detail betrachtet
Die weiteren Informationen finden Sie nun im Bereich „Service und Hilfestellung | Dienstrecht - im Detail betrachtet".