Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir alle haben die letzten Wochen die medialen Berichterstattungen zum Pflegebonus in Salzburg mitverfolgt. Mittlerweile konnte insbesondere auch durch das Engagement der GÖD Gesundheitsgewerkschaft ein Weg gefunden werden, damit dieser Zuschuss auch in den nächsten Monaten zuerkannt werden kann.
In Niederösterreich setzen wir auf Dialog und den zeitgerechten Austausch. Wir haben bereits vor Wochen aufgrund dieser geschilderten Entwicklungen mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sowie den politischen Verantwortungsträgern Landesrat Anton Kasser und Christiane Teschl-Hofmeister einen Austausch dazu geführt. Und es wurde hier klar festgehalten, dass dieser Zuschuss nicht in Frage gestellt und „ohne Wenn und Aber“ auch 2026 zuerkannt und abgesichert wird. Auch seitens unseres Sozialpartners auf LGA-Ebene gab es dazu ein klares Bekenntnis.
Damit ist gewährleistet, dass die wichtige Arbeit all jener, die täglich einen unverzicht-baren Beitrag zur Gesundheits- und Pflegeversorgung leisten, weiterhin gestärkt und wertgeschätzt wird. Dies ist gerade in diesen finanziell angespannten Zeiten nicht selbstverständlich. Dafür möchte ich mich auch an dieser Stelle bei unseren Sozialpartnern herzlich bedanken.
Anspruchsberechtigt sind
Bedienstete der NÖ Landesgesundheitsagentur, die in den geltenden dienstrecht-lichen Bestimmungen (NÖ LBG, LVBG und DPL 1972) erfasst sind und folgenden Berufsgruppen angehören:
- Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz und der Pflegeassistenz gemäß GuKG
- Diplom-Sozialbetreuerinnen und Diplom-Sozialbetreuer (Schwerpunkte Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)
- Fach-Sozialbetreuerinnen und Fach-Sozialbetreuer (Schwerpunkte Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)
- Heimhilfen
Auch Personen mit einer gleichwertigen, im Ausland absolvierten und in Österreich anerkannten Ausbildung sind anspruchsberechtigt.
Höhe und Auszahlung des Zuschusses
Der Zuschuss zur Erhöhung des Entgelts ist für das Jahr 2026 in der Höhe von brutto € 145,00 vierzehnmal jährlich für alle Bediensteten vorzusehen, die die genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und sich im jeweiligen Auszahlungsmonat in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Zuschuss entsprechend aliquot berechnet.
Auch hier zeigt sich wieder, dass Kommunikation und eine gelebte Sozialpartnerschaft wichtige Grundpfeiler sind, um auch in diese herausfordernden Zeiten bestmöglich zu meistern.
