Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Am 16. Juni 2025 wurde das Budgetbegleitgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen. Dies beinhaltet auch Änderungen im allgemeinen Pensionsgesetz. Dabei werden die Voraussetzungen bei der Variante der Korridorpension dahingehend verändert, dass
- das Antrittsalter vom 62. auf das 63. Lebensjahr und
- die Versicherungszeiten von 480 auf 504 Monate
für Vertragsbedienstete angehoben werden. Die Anhebung erfolgt abhängig vom Geburtszeitpunkt in Schritten.
Für vor dem 1. Jänner 1964 Geborene gelten noch die ursprünglichen Regelungen, d. h. ein Mindestantrittsalter von 62 Jahren und Mindestversicherungszeiten von 480 Monaten.
Bei den übrigen Pensionsvarianten
- der Alterspension,
- der Langzeitversichertenpension,
- der Schwerarbeitspension,
- der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
wurden bislang keine Änderungen beschlossen. Neuerungen hinsichtlich einer Teilpension bzw. auch ein verbesserter Zugang zur Schwerarbeitspension insbesondere im Pflegebereich sind derzeit in einem intensiven politischen Diskurs.
Übergangsregelungen
Für Kolleginnen und Kollegen, die ab 1. Jänner 1964 und 31. März 1965 geboren sind, gelten Übergangsbestimmungen hinsichtlich des Antrittsalters:
1. Jänner 1964 bis 31. März 1964 | 62 Jahre und 2 Monate |
1. April 1964 bis 30. Juni 1964 | 62 Jahre und 4 Monate |
1. Juli 1964 bis 30. September 1964 | 62 Jahre und 6 Monate |
1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1964 | 62 Jahre und 8 Monate |
1. Jänner 1965 bis 31. März 1965 | 62 Jahre und 10 Monate |
Hinsichtlich der Versicherungszeiten sind für all jene, die ab 1. Jänner 1964 bis 1. Oktober 1966 geboren sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen:
1. Jänner 1964 bis 31. März 1964 | 482 Versicherungsmonate |
1. April 1964 bis 30. Juni 1964 | 484 Versicherungsmonate |
1. Juli 1964 bis 30. September 1964 | 486 Versicherungsmonate |
1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1964 | 488 Versicherungsmonate |
1. Jänner 1965 bis 31. März 1965 | 490 Versicherungsmonate |
1. April 1965 bis 30. Juni 1965 | 492 Versicherungsmonate |
1. Juli 1965 bis 30. September 1965 | 494 Versicherungsmonate |
1. Oktober 1965 bis 31. Dezember 1965 | 496 Versicherungsmonate |
1. Jänner 1966 bis 31. März 1966 | 498 Versicherungsmonate |
1. April 1966 bis 30. Juni 1966 | 500 Versicherungsmonate |
1. Juli 1966 bis 30. September 1966 | 502 Versicherungsmonate |
Korridorpension in Zusammenhang mit einer Altersteilzeitvereinbarung
Sollten Sie vor dem 1. April 2025 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, sind auch in diesem Fall besondere Regelungen vorgesehen.
Wie stellen Sie fest, ob Sie von dieser Veränderung betroffen sind?
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie in die Korridorpension fallen?
Das Pensionsrecht bezieht sich immer auf ihre persönliche Situation. Sollten Sie in den letzten Jahren bereits eine Pensionsabfrage gemacht haben, sehen Sie, ob Sie die Korridorpension in Anspruch nehmen können.
- Sollten Sie bereits darüber informiert sein, dass Sie die Korridorpension in Anspruch nehmen könnten,
- bei Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung, die vor dem 1. April 2025 abgeschlossen wurde bzw.
- sollten Sie noch keine Abfrage gemacht haben,
empfehlen wir entweder selbst direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt Ihre Daten abzufragen oder das Service des Zentralbetriebsrats mit entsprechender Vollmacht in Anspruch zu nehmen.
Unser Service geht zusätzlich auch auf dienstrechtliche Aspekte wie Abfertigung, Jubiläumszuwendung und ähnliche Ansprüche ein. Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Betriebsrat.
Beamtete Bedienstete
Für beamtete Bedienstete des Landes Niederösterreich gelten aktuell weiterhin die Bestimmungen. Demnach ist die Korridorpension aktuell noch weiterhin mit dem
62. Lebensjahr und 40 Versicherungsjahren in den Dienstrechten abgebildet. Ob und wann eine gleichlautende Umsetzung auf Landesebene für die Beamten erfolgt, ist derzeit noch nicht konkret vorhersehbar.
Es ist aber davon auszugehen, dass es auch hier entsprechende Anpassungen geben wird.