Liebe Kollegin, lieber Kollege,
bei Dienstunfällen bestand in der „Besoldung alt“ (Landes-Vertragsbedienstetengesetz, Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972) die Möglichkeit, eine Nachzahlung von eingestellten leistungsabhängigen Zulagen (z. B. Gefahren-, Schmutzzulage) zu beantragen. In der Besoldung neu (NÖ Landes-Bedienstetengesetz) sind derartigen Zulagen in der Gehaltsklasse durch die erfolgte Bewertung der jeweiligen Stelle im Bezugsschema bereits inkludiert. Es bestand auch bisher kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Allgemein gilt, dass nach Eintritt eines Dienstunfalls unverzüglich eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu erstatten ist. Zusätzlich sind das Arbeitsinspektorat sowie der örtliche Betriebsrat über den Dienstunfall zu informieren.
Bisheriger Prozess:
In weiterer Folge war vom Betriebsrat ein Antrag auf Nachzahlung von eingestellten Zulagen (gilt nur für Bedienstete im LVBG und der DPL 1972) für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen beim Zentralbetriebsrat einzubringen, der wiederum einen Antrag an die Personalservice GmbH stellte. Nach Erledigung wurden seitens der Personalservice GmbH der Zentralbetriebsrat und der Betriebsrat informiert.
Wir haben uns nun mit dem Sozialpartner darauf verständigt, dass wir eine Verwaltungsvereinfachung in Angriff nehmen möchten.
Hinkünftig erfolgt mit Einlangen und Erfassung der Unfallmeldung die Nachzahlung bzw. Nicht-Einstellung der Zulagen „automatisch“, d. h. ohne dass eine gesonderte Antragstellung durch den Betriebsrat erforderlich ist.
Damit erfolgt ein wichtiger Schritt im Bereich der Verwaltungsvereinfachung, aber auch in einer rascheren Abwicklung bei der Zulagennachzahlung.