Verhandlungen abgeschlossen - dienstrechtliche Vereinbarung für den medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienst I (Labor und Röntgen) erzielt

Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

mit der nun erzielten dienstrechtlichen Vereinbarung im medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienst I ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Attraktivität unserer Gesundheitsberufe weiter zu stärken. Ab 1. Juli 2026 profitieren Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen sowie biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker von einer finanziellen Gleichstellung mit den übrigen gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Wertschätzung für jene Berufsgruppen, die tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung unserer Patientinnen und Patienten leisten.  

Dieser Meilenstein ist das Ergebnis intensiver Gespräche mit unserem Sozialpartner. Durch die Verlautbarung des neuen Bundesgesetzes über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTDG) im September 2024 haben wir neuerlich Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, die bestehende Bewertung der betroffenen Berufsgruppen erneut zu prüfen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.  

Bisher wurden Verwendungen im Bereich der Physio- und Ergotherapie, Diätologie, Logopädie sowie Orthoptik entsprechend der Bewertung in der NÖ Gehaltsklasse 12 eingestuft. Mitarbeitende der Radiologietechnologie und der biomedizinischen Analytik waren aufgrund ihrer primären Verwendungen im Labor- und Röntgenbereich der NÖ Gehaltsklasse 11 zugeordnet. Diese unterschiedliche Bewertung setzte sich auch bei den Führungskräften fort.

Nach einem intensiven Austausch auf verschiedenen Ebenen konnten wir zu Sicherstellung eines stabilen Dienstbetriebes sowie zur Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung folgendes Verhandlungsergebnis erzielen. Eine effektive Einstufung in der NÖ Gehaltsklasse 12 ist dzt. nicht realisierbar. Wir konnten uns jedoch auf eine finanzielle Aufzahlung der Differenz zwischen der jeweiligen Einstufung in der NÖ Gehaltsklasse 11 und der entsprechenden Gehaltsstufe der NÖ Gehaltsklasse 12 verständigen. Diese Aufzahlung erfolgt 14-mal jährlich. Eine derartige Aufzahlung gilt auch für Führungskräfte in der Einstufung von NOG 12 auf die NOG 13. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass die bisherige Einstufung dienstrechtlich aufrecht bleibt, jedoch die Bezüge der höheren Gehaltsklasse durch eine Ergänzungszahlung zuerkannt werden, die am Bezugsnachweis gesondert ausgewiesen wird. Diese Regelungen wurden im Rahmen einer dienstrechtlichen Vereinbarung festgelegt, die zwischen dem Personalvorstand und dem Zentralbetriebsrat der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren abgeschlossen wurde.  

Die vereinbarte Aufzahlung gilt ab 1. Juli 2026 für die oben angeführten Kolleginnen und Kollegen im neuen Besoldungssystem (NÖ Landes-Bedienstetengesetz - NÖ LBG) in den angeführten Verwendungen und ist vorläufig auf drei Jahre befristet. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Umsetzung erfolgt amtswegig.  

Wir bedanken uns bei unseren Sozialpartnern für das Verständnis, entsprechende Schritte für eine Attraktivierung in diesem Bereich zu ermöglichen – auch unter diesen finanziell schwierigen und fordernden Zeiten.    

Mit dieser dienstrechtlichen Vereinbarung wird ein weiterer wichtiger Punkt zur Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen in unseren Gesundheitseinrichtungen positiv in Umsetzung gebracht.